Geprüfter Finanz- anlagenfachmann (IHK)
Aktueller Überblick
Orientierungstest

Der Beruf des Anlageberaters wird durch staatlich überwachte Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln deutlich aufgewertet. Hierzu gilt zukünftig auch der Nachweis von Sachkunde. Finanzanlagevermittler haben ab 01.01.2013 folgende Möglichkeiten „Sachkunde“ nachzuweisen:

1. Nutzung einer Übergangsregelung / „Alte-Hasen-Regelung“ (§ 157 GewO n.F.)

Nach langen und kontrovers geführten Diskussionen wurde auch eine gewerberechtliche „Alte-Hasen-Regelung“ in das Gesetz aufgenommen. Damit bedürfen Vermitter, die seit dem 01.01.2006 ununterbrochen selbständig oder unselbständig als Anlagevermittler oder Anlageberater gemäß §34c Abs.1 tätig waren, keiner Sachkundeprüfung. Selbstständig tätige müssen die ununterbrochene Tätigkeit durch die lückenlose Vorlage der Prüfberichte nach § 16 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung nachweisen. An dieser Stelle ist das Gesetz eindeutig. Die Vermittler, die sieben Jahre im Markt gearbeitet haben und sich in diesen sieben Jahren auch der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer unterzogen und eine Meldung beim Gewerbeamt vorgenommen haben, bekommen Berufserfahrung als Sachkunde gewertet. Wer die genannten Kriterien nicht erfüllt, muss die Sachkundeprüfung absolvieren.

2. Anrechnung einer gleichgestellten Berufsqualifikation (§ 4 FinVermV)

Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt werden:

1. Abschlusszeugnis
    a. als Bankfachwirt oder -wirtin (IHK)
    b. als Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)
    c. als Investmentfachwirt oder -wirtin (IHK)
    d. als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK)
    e. als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau
    f. als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“
    g. als Investmentfondskaufmann oder –frau

2. Abschlusszeugnis
    a. eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss
        oder gleichwertiger Abschluss),
    b. als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung,

Für a + b gilt, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und -vermittlung vorliegt.

3. Abschlusszeugnis
als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und -vermittlung vorliegt.

3. Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Eine Möglichkeit einen Sachkundenachweis zu erbringen, ist die erfolgreiche Absolvierung einer Sachkundeprüfung, welche mit dem Abschluss „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“ verbunden ist.

Die Sachkundeprüfung wird von der regionalen IHK abgenommen und wird voraussichtlich in folgende drei Fachrichtungen aufgeteilt:

  • Investmentfonds
  • Geschlossene Fonds
  • Sonstige Vermögensanlagen

Die Sachkundeprüfung wird insbesondere folgende Sachgebiete beinhalten:

1. Kundenberatung:
    a. Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung
    b. Lösungsmöglichkeiten
    c. Produktdarstellung und -information

2. Fachliche Kenntnisse, insbesondere über rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
    a. Beratung und Vertrieb von Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung
    b. Investmentfonds im Sinne des § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung und die Möglichkeiten der staatlichen Förderung
    c. Geschlossene Fonds
    d. Sonstige Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes

Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung wird das Fachwissen in den Bereichen geprüft, auf die sich die spätere Erlaubnis erstrecken wird. Die praktische Prüfung wird die Simulation eines Kundengespräches sein.

Hinweis: Wer als Versicherungsvermittler / Makler mit Erlaubnis nach §34d GewO registriert ist, muss keine mündliche Prüfung absolvieren. Die Beratungskompetenz wird vorausgesetzt.

Die Deutsche Makler Akademie bietet vorbereitende Ausbildungsgänge zum Finanzanlagefachmann/-frau (IHK) bundesweit an. Start der ersten Ausbildungen ist im Juli 2012. Die ersten Sachkundeprüfungen vor der IHK werden ab November 2012 angeboten.

Erfahren Sie hier, wie Sie sich optimal vorbereiten:
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